Fahrschule Heiden
Hätten Sie´s gewußt?
Der Kreisverkehr / Das Grünpfeilschild / Kinder im Auto / Klasse B oder BE / Mit 7 Km/h am Bus vorbei / Alle Führerscheinklassen / Fahrzeugabmessungen / Fahrzeugbeladung / Die Probezeit / Vorsicht bei Klasse A1 / Führerschein mit 17
Impressionen
Sprüche im Fahrschul - Auto / Sicherheitstraining / Unsere Schüler / 25 Jahre Fahrschule Heiden / Fortbildung unserer Fahrlehrer
Verschiedenes
Der Führerschein - Ein Geschenk fürs Leben / Der Fahrschulcheck / Wir sagen Danke / Sicherheit braucht Kontrollen

Nähern sie sich einem Kreisverkehr mit dieser Beschilderung gilt: Beim Einfahren in der Kreis müssen sie die Vorfahrt gewähren, das Blinken beim Einfahren ist verboten, im Kreis haben sie Vorfahrt und beim Ausfahren müssen sie rechts blinken.
Sind an einem Kreisverkehr keine Verkehrszeichen gilt rechts vor links
Ist bei einer Ampel ein Verkehrszeichen mit grünen Pfeil nach rechts auf schwarzem Hintergrund angebracht, dürfen sie bei Rot rechts abbiegen. Aber sie müssen zunächst an der HALTELINIE anhalten. Erst dann dürfen sie unter Beobachtung der Verkehrslage und der Vorfahrtregelung die Kreuzung verlassen
Kinder bis zum vollendetem 12. Lebensjahr, die kleiner sind als 150 cm, dürfen in Autos nur mitgenommen werden, wenn amtlich genehmigte Rückhalteeinrichtungen mit Prüfzeichen verwendet werden.
Um ein Fahrzeuggespann mit der Klasse B zu fahren müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
1. Die Leermasse vom Auto muß größer sein als die zulässige Gesamtmasse vom Anhänger
UND
2. Die Summe der zulässigen Gesamtmassen vom Anhänger und vom Auto darf nicht größer sein als 3500 Kg
Die Ausnahme ist bei Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 750 Kg. Diese Anhänger dürfen immer mit der Klasse B mitgeführt werden
Wenn Linienbusse und Schulbusse eine Haltestelle anfahren und Warnblinklicht einschalten gilt absolutes Überholverbot. An stehenden Linienbussen und Schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinklicht dürfen Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit - 4-7 Km/h - vorbeifahren. Dies gilt auch für den Gegenverkehr
Zeichenerklärung:
< kleiner / > größer / <= kleiner oder gleich / >= größer oder gleich / zG zulässiges Gesamtgewicht / bbH bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
K L A S S E B
KFZ <= 3,5 t zG, mit Anhänger <= 750 Kg zG <= 8 Sitzplätze außer Führersitz, Kombination aus Zugfahrzeug Kl. B und Anhänger: zG <= 3,5 t, wobei zG Anhänger <= Leermasse des ziehenden Fahrzeugs
Bemerkung
Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen
Einschluß
Klasse L,M und S
Alter
18 Jahre
K L A S S E BE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse B und Anhänger > 750 Kg und Kombination, die nicht unter Klasse B fällt
Bemerkung
Vorbesitz Klasse B / Bei LKW mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen Anhänglast <= 1,5 fache der zG des ziehenden Fahrzeugs
Alter
18 Jahre
K L A S S E A 18
Krafträder auch mit Beiwagen, > 50 ccm oder bbH > 45 km/h beschränkt auf <= 25 kw und Verhältnis Leistung/Gewicht <= 0,16 kw/kg
Bemerkung
Nach zwei Jahren Besitz automatischer Aufstieg in Klasse A 25 / Einschluß Klasse A1 und M
Alter
18 Jahre
K L A S S E A 25
Kräfträder ohne jegliche Beschränkung
Bemerkung
Einschluß Klasse A1, M und A18
Alter
25 Jahre
K L A S S E A1
Leichtkrafträder >50 ccm <= 125 ccm <= 11 kw, bei Fahren unter 18 Jahren: bbH <= 80 km/h
Bemerkung
Einschluß Klasse M
Alter
16 Jahre
K L A S S E M
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor <= 50 ccm und <= 45 km/h bbH
Bemerkung
Einschluß keine
Alter
16 Jahre
K L A S S E S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, bbH 45 km/h, Fremdzündungsmotoren <= 50 ccm, max Nutzleistung 4 kw bei anderen Verbrennungsmotoren, max Nenndauerleistung 4 kw bei Elektromotoren
Bemerkung
Einschluß keine / bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen Leermasse auf 350 kg begrenzt, ohne Masse der Batterie im Falle von Elektrofahrzeugen
Alter
16 Jahre
K L A S S E C
Kfz > 3,5 t zG <= 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kg zG
Bemerkung
Vorbesitz Klasse B / Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zG einschl. Anhänger / Einschluß Klasse C1
Alter
18 Jahre
K L A S S E CE
Kombination aus Fahrzeug der Klasse C und Anhänger > 750 kg zG (Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
Bemerkung
Vorbesitz Klasse C / Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t zG einschließlich Anhänger. Einschluß der Klassen BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Alter
18 Jahre
K L A S S E C1
Kfz > 3,5 t zG, aber <= 7,5 t zG; <= 8 Sitzplätze außer Führersitz mit Anhänger <= 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz Klasse B
Alter
18 Jahre
K L A S S E C1E
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger > 750 kg, zG der Kombination <= 12 t, zG des Anhängers <= Leermasse des Zugfahrzeuges
Bemerkung
Vorbesitz Klasse C1 / Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5t zG einschl. Anhänger. Einschluß Klasse BE sowie D1E sofern Vorbesitz Klasse D1
Alter
18 Jahre
K L A S S E D
Omnibusse > 8 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz Klasse B / Einschluß Klasse D1
Alter
21 Jahre
K L A S S E DE
Kombination aus Fahrzeugen der Klasse D und Anhänger > 750 kg
Bemerkung
Vorbesitz Klasse D / Einschluß BE, D1E sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Alter
21 Jahre
K L A S S E D1
Omnibus <= 16 Sitzplätze außer Führersitz, mit Anhänger <= 750 kG
Bemerkung
Vorbesitz Klasse B
Alter
21 Jahre
K L A S S E D1E
Kombination aus D1 und Anhänger > 750 kg zG; zG des Anhängers <= Leermasse des Zugfahrzeugs; zG der Kombination <= 12 t
Bemerkung
Vorbesitz Klasse B, D1
Einschluß Klasse BE sowie C1E sofern Vorbesitz C1
Alter
21 Jahre
K L A S S E L
Land- oder Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen <= 32 km/h bbH; mit Anhängern <= 25 km/h; selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und anderer Flurförderfahrzeuge ( auch mit Anhänger) mit bbH <= 25 km/h
Bemerkung
Keine
Alter
16 Jahre
K L A S S E T
Land- oder Forstwirtschaftlich genutzte Zugmaschinen bbH <= 60 km/h; wenn Fahrer unter 18: bbH max 40 km/h
Bemerkung
Einschluß der Klassen L,M und S
Alter
16 Jahre


Zur seitlich überstehenden Ladung: Die Ladung darf bis zur Gesamtbreite von Fahrzeugen (2,55 m ) hinausragen. Dabei darf die Sicht nach hinten über die Außenspiegel nicht verdeckt sein. Am Tage muss sich überstehende Ladung selbst kenntlich machen, d. h. es dürfen keine dünnen Stangen oder Platten hinausragen. Bei Dunkelheit muss Ladung, die mehr als 40 cm über die Begrenzungsleuchten hinausragt, kenntlich gemacht werden (vorne weiß, hinten rot).
Für Fahranfänger, die erstmalig eine Fahrerlaubnis erwerben, gibt es den "Führerschein auf Probe".
Wer bekommt die Probezeit?
Die Inhaber folgender Fahrerlaubnisklassen: A1, A und B
Die Probezeit beginnt mit dem Tag der Ersterteilung einer dieser Klassen
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit dauert zunächst 2 Jahre, ab dem Erwerb der Fahrerlaubnis
Wie wird man auffällig?
Bei einem schwerwiegenden Verstoß nach Katalog A oder bei zwei weniger schwerwiegenden Verstößen nach Katalog B. Generell auch bei allen Verkehrsstraftaten, die in das Verkehrszentralregister eingetragen werden sowie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten mit Bußgeld und Fahrverbot
Die erste Auffälligkeit, was nun?
Die zuständige Führerscheinstelle ordnet die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) an. Die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre
Wenn man nicht am ASF teilnimmt?
Die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis. Der Führerschein wird dem Fahrer erst wieder zurückgegeben, wenn eine Teilnahmebescheinigung eines ASF vorliegt
Was geschieht im ASF?
Die Seminare finden in einer Gruppe nach einem festen Ablaufplan statt. Sie haben nichts mit dem konventionellen Theorieunterricht in der Fahrschule zu tun.
Die zweite Auffälligkeit, was dann?
Der Betroffene wird verwarnt und über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung informiert.
Was ist eine verkehrspsychologische Beratung?
Die Beratung wird von besonders geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. In Form eines Einzelgesprächs sollen Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr erkannt und Möglichkeiten entwickelt werden, diese zu beseitigen.
Die dritte Auffälligkeit, und jetzt?
Die Fahrerlaubnis wird entzogen. Sie kann vor Ablauf von drei Monaten nicht erneut erteilt werden. Die Führerscheinstelle legt fest, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um eine neue Fahrerlaubnis erteilen zu können
Hier ein paar Highlights die in einem Fahrschulfahrzeug so gesprochen werden. Sie wissen auch noch von ihrer Ausbildung was zum schmunzeln? Teilen sie es uns doch mit, damit auch andere eine Freude darüber haben. Viel Spaß:
Fahrschüler: Wo ist die Sichtlinie? Ich seh sie nicht !!
Fahrlehrer: Warum mußt du auch auf der Autobahn beim Fahrstreifenwechsel nach rechts in den Spiegel schauen?
Fahrschüler: Weil ich die Radfahrer beachten muß
Fahrschüler: Wieso soll ich da blinken? Ich fahr doch mitten durch!
Fahrlehrer: Welche Fahrzeuge müssen an der einsteifigen Bake am Bahnübergang halten?
Fahrschüler: Fahrzeuge die länger sind als 3,5 Tonnen
Autobahnfahrt, Geschwindigkeit ca 130 Km/h
Fahrlehrer: Wie groß sollte denn der Abstand zum Vordermann sein?
Fahrschüler: Hmmmmm..... so ca 2 Meter
Fahrschüler fragen wie man die Scheibenwischanlage mit Wasser betätigt:
Wie schaff ich es, daß mein Auto spritzt
Ich will das da vorne Schaum rauskommt
Wie bring ich den eigentlich zum spritzen
Ist dein Spritzer eingefroren
Ich würde gern mal spritzen
Fahrschüler zum Fahrlehrer: Deine Kupplung kommt ganz schön früh
Fahrschüler: Wenn die Ampel gelb wird, soll ich da schon GRAS geben
Fahrschüler: Ich seh nichts, ach da kommt doch eh nichts - und fährt
Verkehrszeichen Einfahrt verboten für mehrspurige KFZ
Fahrlehrer: Was heist denn das
Fahrschüler: Verbot für mehrspurige Auto´s
Fahrprüfer nach dem Einparken:
Sehr gut Fräulein....... hab mich schon darauf eingestellt, das ich schnell Kaffee trinken gehen kann bis sie da drin sind
Fahrprüfer möchte Umkehren
So dann möchte ich wieder zurück Herr.... Ich hab leider meinen Geldbeutel vergessen
Darauf der Schüler: Ich leih ihnen was, wenn ich weiter fahren darf
Fahrschüler: Warum hört man eigentlich von Eurer Fahrschule nichts negatives
Fahrlehrer: ?!?!?!?!
Fahrstundenvereinbarung
Fahrschüler: Wann machens wir denn am Freitag
Fahrlehrer: um 15.45 Uhr an der Fahrschule
Ein zwieter Schüler machte uns auf unsere "Vereinbarung" aufmerksam
Fahrschüler: Muß ich eigentlich bei jedem Hinderniss klingeln wenn ich vorbeifahre
Fahrt auf der Autobahn
Fahrschüler: Kann ich den LKW überholen? Aber ich seh so schlecht ob da was von vorne kommt
Ein LKW hat uns mit seiner Lichthupe geholfen in die Autobahn einzufahren
Fahrlehrer: Jetzt darfst dich aber ganz lieb bei dem LKW - Fahrer bedanken!
Der LKW ist immer noch HINTER uns
Christine Rumbucher: Okay ... !!!! Und bedankt sich ebenfalls mit der Lichthupe !!?!?!?!?!
In Zusammenarbeit mit dem ADAC Süd - Deutschland bekommen alle Führerschein - Neulinge unserer Fahrschule nach bestandener Prüfung und nach ca halbjähriger Fahrpraxis ein Sicherheitstraining von uns "spendiert". Ebenso wird eine einjährige kostenlose Mitgliedschaft beim ADAC angeboten.
Hier ein paar Bilder von so einem Sicherheitstraining
Nach einer kurzen Einweisung gehts auch schon direkt auf die Schleuderplatte...

...zum Bremsen, Kreisfahren, Ausweichen ...
Hier wurde dann so manchem klar das ein Auto nicht auf Schienen fährt. Das ganze war natürlich auch unter genauer Beobachtung von Freunden, Eltern, Bekannten..... Und auch die Kemptener Polizei machte sich ein Bild über das Verhalten von Fahranfängern

Immer wieder ein toller Tag für alle Beteiligten

...beim pauken der Theorie (Februar 2005 in Haldenwang)
...im Theorieunterricht in Kempten (April 2005)
...und nie vergessen: Unser Motto

Wer im Winter den Führerschein macht, den kann nichts mehr überraschen...

... wie alles begann...

1976 - 2001
Die Fahrschule Heiden feiert Jubiläum
Die Meilensteine der Fahrschule HEIDEN
1967
Herbert Heiden absolviert seine Fahrlehrerprüfung
1969
Herbert Heiden sammelt als angestellter Fahrlehrer seine ersten Erfahrungen
1976
Die Fahrschule Heiden wird in Kempten eröffnet

1989
Dieter Holderried, der Schwiegersohn kommt zur Fahrschule
1993
Christian Heiden, der Sohn kommt zur Fahrschule
1994
Die Zweigstelle in Haldenwang wird eröffnet
2001
Die Fahrschule Heiden geht in ihre zweite Generation
Komplettiert wird das Team der Fahrschule Heiden durch Maria Heiden, die Ehefrau. Sie ist seit 25 Jahren für den aufwendigen Schriftverkehr und für die Betreuung unserer Kunden zuständig
Das Team der Fahrschule HEIDEN bedankt sich bei all seinen Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen
Fortbildung unserer Fahrlehrer
Zum Menü
Der Führerschein - Ein Geschenk fürs Leben
Eine Idee von uns, die sehr gerne angenommen wird. Schon ab dem 14. Lebensjahr beginnen Jugendliche sich den Führerschein schenken zu lassen. Voller Eifer sammeln sie Gutscheine damit sie an ihrem 18. Geburtstag so viel wie möglich von ihrem Führerschein zusammen haben.
Auch Eltern, Oma und Opa, Tante und Onkel sind froh ihren Liebsten ein
"GESCHENK FÜRS LEBEN ZU GEBEN"
Was können wir ihnen bieten?
1. Praktische Ausbildung auf technisch neuesten, klimatisierten Fahrzeugen
2. Praxisnahe Klasse A Ausbildung von Motorrad zu Motorrad
3. Auswahlmöglichkeiten durch verschiedene Motorradmodelle
4. Individuelle Fahrstundengestaltung durch drei ganztägig vollbeschäftigte Fahrlehrer
5. Theorieausbildung auf Großleinwänden
6. Ferienausbildung möglich
7. Langjährige Erfahrung seit 1976
8. Durchgehend das ganze Jahr geöffnet
9. Zentral in Kempten gelegen - nur 5 Gehminuten zur ZUM
10. Klare und faire Preisangaben incl. Mwst
11. Top Prüfungsergebnisse
12. "Hier waren auch meine Freunde zufrieden"
13. Anerkannte Fahrschule zur Durchführung von Nachschulungskursen
14. Anerkannte Fahrschule zur Durchführung von Kursen für die "zweite Phase"
15. Anerkannte Fahrschule zur Durchführung von "SpritSparSchule"
Zum Menü
Wie soll ich mich bei einer Verkehrskontrolle verhalten. Hier ein paar Tips von der Polizei
Die Führerscheinklasse A1 gib es in Österreich nicht, d. h. sie fahren dann ohne Fahrerlaubnis!
In Italien dürfen KFZ erst ab 250 ccm die Autobahn benützen!
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B bzw. BE mit 17 Jahren
Mindestalter für die Erteilung: 17 Jahre
Mindestalter für den Ausbildungsbeginn 16 1/2 Jahre
Ausbildung nach Fahrschülerausbildungsordnung
Bestandene Prüfung in Theorie und Praxis
Unterlagen für die Antragstellung: siehe bei " Ausbildungs - ABC"
Namentliche Benennung der Begleitpersonen bei Antragstellung
Voraussetzung für die Begleitperson
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein
Sie muss die Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen besitzen
Sie darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben
Die Begleitperson muss namentlich benannt werden und wird in die Prüfbescheinigung eingetragen. Die Anzahl der Begleiter ist nicht begrenzt, es dürfen aber nur Personen begleiten, die in der Prüfbescheinigung eingetragen sind. (Ausser natürlich zusätzliche Fahrgäste) Während der Fahrt darf die Begleitperson nicht alkoholisiert sein - sie darf zumindest die 0,5 Promillegrenze nicht erreichen
Es ist ratsam wenn der Führerscheinbewerber mit seinen Begleitpersonen an einem unserer "Begleitseminare" teilnimmt
Konsequenzen bei Verstößen
Die Fahrerlaubnis wird widerrufen wenn der Fahrerlaubnisinhaber ein Kraftfahrzeug der Klasse B bzw BE ohne Begleitperson führt - oder wenn er mit einer Begleitperson fährt, die 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat bzw. unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels steht. Eine neue Erteilung der Fahrerlaubnis kann erst beantragt werden nachdem der Fahrerlaubnisbewerber an einem Aufbauseminar (ASF) teilgenommen hat.
Sonstiges
Mit dem Beginn des begleiteten Fahrens beginnt auch die Probezeit
Die Erteilung des Kartenführerscheins erfolgt am 18. Geburtstag ohne weitere Prüfung
Der 17jährige Fahrerlaubnisinhaber fährt völlig eigenverantwortlich, d.h. er wird auch bei Zuwiderhandlungen zur Rechenschaft gezogen. Die Begleitperson hat keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten
Die Sitzposition der Begleitperson ist frei gestellt
Klären sie das "Begleitete Fahren" mit ihrer Versicherung vorher ab
Der Besitzer der Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren hat auch die Fahrerlaubnisklassen M - S - L eingeschlossen, die er dann auch ohne Begleitung fahren darf. ABER er muß dann den Kartenführerschein für die jeweilige Klasse beantragen
ENDE