Bei der theoretischen Ausbildung raucht so mancher Kopf. Aber es ist nicht nur ratsam sondern auch gesetzlich vorgeschrieben regelmäßig daran teilzunehmen. Wir führen fortlaufende Kurse durch d. h. sie können zu jederzeit einsteigen. Die vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten zu je 90 Min:
Grundstoff für alle Klassen: 12 Unterrichtseinheiten a`90 Min
zusätzlich
für die Klasse B: 2 Unterrichtseinheiten a`90 Min
für die Klasse A1, A2 und A: 2 Unterrichtseinheiten a`180 Min
für die Klasse AM: 1 Unterrichtseinheit a`180 Min
für die Klasse L: 1 Unterrichtseinheit a`180 Min
Bonusregelung:
Wird eine vorhandene Führerscheinklasse (z.B. Klasse AM) erweitert (z.B. auf Klasse B), können 6 Unterrichtseinheiten Grundstoff abgezogen werden.
Bei Aufstiegsprüfung bei min. zwei Jahren Vorbesitz von A1 auf A2 bzw A2 auf A ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben.
Bei der Fahrerlaubnisklasse BE ist keine Theorieausbildung vorgeschrieben.